AGB

§ 1 Art und Umfang der Dienstleistungen

(1) Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr des Diamantlabor Springe - folgend vereinfachend DlS genannt - erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen DlS und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

(2) DlS erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

(3) DlS ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

(4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden

Der Kunde wird DlS bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der übergebenen Daten und Schriftstücke obliegt dem Kunden.

§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

DlS räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Unterlagen und Hilfsmittel ein.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der DlS-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche DlS Ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von DlS zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.

Die Vergütung für die Durchführung von Angebots- und Beratungstage erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von DlS anerkannt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Qualitative Leistungsstörung

(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat DlS dies zu vertreten, ist DlS verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Vorraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis.

(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von DlS zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der DlS Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

§ 6 Zahlungsfristen/Verzug

Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist DlS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. DlS ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen sowie berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

§ 7 Freistellung von Rechtsmängeln

(1) Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass DlS vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erster Kenntnis des Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde DlS alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Er hat dazu DlS alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von DlS anerkennen, oder die Abwehr der Ansprüche durch DlS in anderer Weise durch nicht mit DlS abgestimmte Handlungen beeinflussen. Änderung oder Ersatz der erstellten Leistungen bleibt DlS in einem solchen Fall vorbehalten.

(2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann DlS auf eigene Kosten die Dienstleistung in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen DlS, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

DlS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden.

Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1-2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.

DlS übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg.

Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.

§ 9 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) DlS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, so weit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt innerhalb der DlS-Gruppe und an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung Ihrer Anforderungen und Wünsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist. DlS erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über Produktneuheiten informieren zu können.

Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen.

Widerrufsempfänger ist das Diamantlabor Springe, Hinter dem Graben, 31832 Springe.

(2) DlS ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gemäß § 1 Abs. 2 weiterzugeben.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass DlS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Sollte die Durchführung einer Änderungsleistung oder einer Leistung im Rahmen der Gewährleistung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten durch DlS nicht möglich sein, ist der Kunde darüber informiert, dass er gemäß den rechtlichen Vorgaben die betroffenen Personen darauf hinzuweisen hat, dass er ihre Daten an DlS weitergibt oder den Zugang zu ihren Daten ermöglicht.

(4) Der Kunde ist sich bewusst, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchführung der Änderungsleistung oder der Durchführung der Gewährleistung einzuholen hat. Der Kunde und DlS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. §139 BGB kommt nicht zur Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der DlS, derzeit Springe vereinbart. DlS ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Diamantlabor Springe, den 02. Januar 2020